Nachlassgestaltung: „Beim Testament kommt es auf die richtigen Begrifflichkeiten an.“

Sie möchten dazu beitragen, junge Architektinnen und Architekten in ihrem beruflichen Werdegang zu unterstützen und die Baukultur langfristig zu fördern? Neben einer Spende oder Zustiftung ist auch eine individuelle Nachlassvereinbarung zugunsten der Lavesstiftung eine gute Möglichkeit. Um Sie in diesem Anliegen zu unterstützen, haben wir mit der Rechtsanwältin Ruth-Christin Hölscher aus Hannover vereinbart, dass sie Ihnen für eine – selbstverständlich gänzlich vertrauliche und unabhängige – Erstberatung zur Verfügung steht. Gern übernimmt die Lavesstiftung einen Teil des dafür fälligen Honorars. Dafür senden Sie uns einfach die Kopie der Rechnung und erhalten daraufhin eine Rückerstattung von 100 Euro.

Wie dieses erste Gespräch abläuft und was generell bei der Nachlassgestaltung zu beachten ist, erklärt die Fachanwältin Ruth-Christin Hölscher im Interview.

Frau Hölscher, was sind die Themen bei einem Erstgespräch?

„Wenn die Mandanten bei mir einen Termin machen, frage ich zunächst nach den genauen Vorstellungen bei ihrer Nachfolgeplanung oder Nachlassregelung. Dann nehme ich als erstes den Stammbaum auf, wer alles da ist in der Familie und wer in der gesetzlichen Erbfolge steht: Gibt es Kinder? Eigene oder Stiefkinder? Geschwister…? Da muss man relativ viel bedenken. Dann sagen die Mandanten mir, was sie sich vorgestellt haben wie die Erbfolge geregelt werden soll und wir sehen dann, dass wir das in eine rechtliche Form packen.“

Wenn jemand zu Ihnen kommt, der eine Institution außerhalb der Familie bei seiner Testamentsgestaltung bedenken möchte…?

„Dann nehme ich das mit auf. Meist ist es so, dass die Mandanten da schon sehr konkrete Vorstellungen haben, wer bedacht werden soll. Häufig betrifft das Kinderlose, oder Menschen, die einen bestimmten persönlichen oder beruflichen Bezug zu einer Organisation haben. Dann regeln wir das in Form eines Vermächtnisses. Und wenn keine Kinder da sind, kann man die gemeinnützige Einrichtung auch als Alleinerben einsetzen.“

Das sind viele Fachbegriffe auf einmal …

„Ja, das stimmt: Der Staat benötigt immer einen Rechtsnachfolger, der alle Verbindlichkeiten regelt, die eine verstorbene Person betreffen. Das ist immer der Erbe, der muss namentlich benannt werden. Ein Vermächtnisnehmer dagegen erhält nur einen konkret ihm zugewiesenen Teil des gesamten Vermögens. Man kann viele unterschiedliche Personen mit einem Vermächtnis bedenken. Außerdem gibt es noch die Schenkung, die zu Lebzeiten erfolgt.“

Wie läuft eine Testamentsgestaltung in der Regel ab?

„Der erste Schritt ist eine Erstberatung, danach brauchen die Mandanten meist noch Zeit zum Überlegen, bevor ein weiteres Gespräch – telefonisch oder persönlich – folgt. Und dann vereinbaren wir einen Termin zum Testamentsentwurf.“

Und die Kosten…?

„Wer sich von einem Fachanwalt wie mir beraten lässt, vereinbart mit ihm ein Stundenhonorar – das meist um die 190 Euro zzgl. UmSt. liegt. Das Honorar für Notare ist gesetzlich festgelegt und orientiert sich immer am Vermögenswert.“

In welcher Lebensphase sollte man sich Gedanken über die Testamentsgestaltung machen?

„Auf jeden Fall spätestens dann, wenn man eine Immobilie besitzt oder Vermögen erwirtschaftet wurde. Und wenn die Familienverhältnisse komplexer werden, zum Beispiel durch Kinder, Stiefkinder oder Scheidung.“

Was passiert, wenn man kein Testament macht?

„Dann gilt die gesetzlichen Erbfolge. Im Prinzip kann man sagen: Schon wenn ein Testament aus mehr als einem Satz besteht, sollte man unbedingt eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Denn bei ungenauen Formulierungen kommt es letztlich auf die Auslegung durch die Nachlassgerichte an. Und das kann ziemlich unberechenbar sein und nicht unbedingt immer im Sinne der Verstorbenen…“

 

Ein ausführliches Glossar aller Fachbegriffe finden Sie online auf der Seite der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (https://dvev.de/Ratsuchende/W_rterbuch)